Ausschlüsse genauer prüfen

ETF ohne Rüstung: Warum „kontroverse Waffen“ als Ausschluss nicht genügt

Sie möchten mit einem ETF keine Rüstungsunternehmen im Depot haben? Dann reicht die Suche nach dem Wort „Waffen“ oft nicht aus. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten die jeweilige Methodik erfasst und unter welchen Bedingungen ein Unternehmen ausgeschlossen wird.

Herausgeber: Deutsch Marketing GmbH · Stand: · ca. 3 Minuten Lesezeit

Mit KI-Unterstützung erstellt · Hinweise zu möglichen Fehlern und zur Nutzung

Das Wichtigste

Formulieren Sie zuerst Ihren eigenen Ausschlusswunsch. Vergleichen Sie anschließend Waffenkategorien, Zulieferregeln und Umsatzschwellen in den aktuellen Fonds- und Indexunterlagen.

In diesem Artikel
  1. Den eigenen Begriff von Rüstung festlegen
  2. Die Kategorien im Regelwerk einzeln lesen
  3. Schwellen und Tätigkeiten zusammen betrachten
  4. Fondsname, Index und Bestand abgleichen
  5. Eine auffällige Position gezielt hinterfragen
  6. Den Vergleich nicht mit dem Ausschluss beenden

Den eigenen Begriff von Rüstung festlegen

Meinen Sie Hersteller bestimmter geächteter Waffen, sämtliche militärische Waffenhersteller oder auch Unternehmen mit militärischen Dienstleistungen? Diese Wünsche überschneiden sich, sind aber nicht identisch. Dazu kommt die Frage nach Produkten, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können.

Schreiben Sie drei Beispiele auf, die Sie eindeutig ausschließen möchten, und ein Beispiel, bei dem Sie unsicher sind. So wird aus „ohne Rüstung“ eine prüfbare Anforderung. Ein Anbieter kann dann erklären, ob seine Definition passt, statt nur auf ein allgemeines Nachhaltigkeitslabel zu verweisen.

Die Kategorien im Regelwerk einzeln lesen

„Kontroverse Waffen“ bezeichnet in Indexregeln eine konkret definierte Gruppe. Ein solcher Ausschluss ist nicht gleichbedeutend mit dem Ausschluss aller konventionellen Waffen. Auch Nuklearwaffen und zivile Schusswaffen können separat geregelt sein.

Ein anschauliches Methodenbeispiel ist die von MSCI veröffentlichte Screened-Methodik vom Februar 2025: Sie führt kontroverse Waffen, Nuklearwaffen und zivile Schusswaffen als eigene Kategorien auf. Diese Aufzählung belegt für sich genommen keinen vollständigen Rüstungsausschluss. Prüfen Sie immer das Regelwerk des tatsächlich nachgebildeten Index.

Schwellen und Tätigkeiten zusammen betrachten

Eine Umsatzschwelle beantwortet erst zusammen mit der Tätigkeit eine sinnvolle Frage: Anteil wovon, bei wem und ab welcher Grenze? Ein Ausschluss kann beispielsweise Herstellung anders behandeln als Vertrieb, Wartung oder die Lieferung allgemein verwendbarer Bauteile.

Fiktives Rechenbeispiel: Eine Regel schließt Hersteller bestimmter Komponenten ab fünf Prozent des Unternehmensumsatzes aus. Ein Unternehmen mit vier Prozent wäre allein durch diese Regel nicht ausgeschlossen. Das bedeutet nicht, dass es sicher im Fonds enthalten ist; andere Regeln können ebenfalls greifen. Eine solche Schwelle entspricht aber keinem vollständigen Verzicht auf diese Tätigkeit.

Fondsname, Index und Bestand abgleichen

Notieren Sie vollständigen Fondsnamen, Kennnummer, Indexbezeichnung und Datum der Methodik. Suchen Sie anschließend die verbindlichen Ausschlüsse und eine möglichst aktuelle vollständige Bestandsliste. Die zehn größten Positionen reichen für eine Prüfung des gesamten Portfolios nicht aus.

Auch die ESMA-Leitlinien zu nachhaltigkeitsbezogenen Fondsnamen betonen, dass Anleger über den Namen hinaus die zugrunde liegenden Angaben betrachten sollten. Verwechseln Sie einen ähnlich benannten Index nicht mit der verwendeten Variante; kleine Namenszusätze können für den Abgleich entscheidend sein.

Eine auffällige Position gezielt hinterfragen

Wenn Ihnen ein Unternehmen im Bestand auffällt, formulieren Sie eine konkrete Rückfrage: „Welche Tätigkeit und welche Umsatzdaten wurden hier geprüft, und warum verletzt die Position den Ausschluss nicht?“ So lässt sich eher zwischen Definitionsunterschied, Datenstand und möglicher Abweichung unterscheiden.

Fragen Sie außerdem, wie häufig Prüfungen stattfinden und wie mit neu bekannt gewordenen Tätigkeiten umgegangen wird. Bewahren Sie Antworten zusammen mit den datierten Unterlagen auf. Die allgemeine Anleitung zu Ausschlusskriterien erklärt, warum eine einzelne Prozentzahl ohne diese Einordnung wenig aussagt.

Den Vergleich nicht mit dem Ausschluss beenden

  • Welche Waffenkategorien werden tatsächlich erfasst?
  • Gelten die Regeln auch für Komponenten, Dienstleistungen und Beteiligungen?
  • Welche Umsatzschwellen, Ausnahmen und Datenlücken bestehen?
  • Wie werden die Regeln im aktuellen Bestand überprüfbar?
  • Passen Streuung, Kosten und mögliche Verluste zu meinem Plan?

Ein konsequenter Ausschluss macht einen Fonds nicht automatisch risikoarm oder breit gestreut. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die Risikostreuung im nachhaltigen Depot. Dokumentieren Sie verbleibende Abweichungen von Ihren Wünschen, statt sie mit dem Etikett „ESG“ zu übergehen.