Nachhaltige Geldanlage verständlich erklärt
Nachhaltiges Tagesgeld: Bankmarke und Einlagenschutz auseinanderhalten
Mehrere grüne Kontobezeichnungen bedeuten nicht automatisch mehrere rechtliche Banken. Prüfen Sie das Kreditinstitut hinter jedem Angebot und den zugehörigen Einlagenschutz.
Mit KI-Unterstützung erstellt · Hinweise zu möglichen Fehlern und zur Nutzung
Mehrere grüne Kontobezeichnungen bedeuten nicht automatisch mehrere rechtliche Banken. Prüfen Sie das Kreditinstitut hinter jedem Angebot und den zugehörigen Einlagenschutz.
In diesem Artikel
Das rechtliche Institut identifizieren
Suchen Sie im Vertragsangebot und im Einlegerinformationsbogen nach dem rechtlichen Kreditinstitut. Ein Logo oder Markenname allein beantwortet diese Frage nicht. Schreiben Sie den vollständigen Institutsnamen neben das Konto und die beworbene Marke.
Prüfen Sie auch, ob ein Vermittler zwischen Ihnen und der kontoführenden Bank steht. Notieren Sie, mit wem das eigentliche Einlagenverhältnis besteht. Nachhaltigkeitsangaben sollten anschließend dem richtigen Unternehmen zugeordnet werden; eine grüne Plattformbeschreibung ist nicht zwangsläufig die Beschreibung der Bank, die Ihre Einlage hält.
Guthaben pro Institut zusammenrechnen
Die Bundesbank erläutert den gesetzlichen Grundschutz von maximal 100.000 Euro je Einleger und Bank einschließlich erfasster Zinsansprüche. Mehrere Konten bei demselben rechtlichen Institut erhöhen diese Grundgrenze nicht. Besondere gesetzliche Fälle und zusätzliche freiwillige Systeme sind gesondert zu prüfen.
Frei gewähltes Beispiel:70.000 Euro bei MarkeA und 50.000 Euro bei MarkeB gehören zu derselben Bank. Zusammen sind das 120.000 Euro. Zwei unterschiedliche Logos machen daraus nicht automatisch zwei getrennte gesetzliche Grundgrenzen. Prüfen Sie die tatsächliche Zuordnung anhand der Vertragsunterlagen.
Schutzumfang und Nachhaltigkeit getrennt prüfen
Der Einlegerinformationsbogen beschreibt die zuständige Sicherung und deren Regeln. Nachhaltigkeitsinformationen beschreiben andere Merkmale, etwa die Kreditvergabe oder bestimmte Ausschlüsse. Eine positive Aussage auf einer Ebene ist kein Nachweis auf der anderen.
Lesen Sie die Kriterien direkt bei der verantwortlichen Bank und fragen Sie nach ihrem Geltungsbereich. Gelten sie für das ganze Institut oder nur für ein bestimmtes Produkt? Kennzeichnen Sie Angaben, die sich nicht aus überprüfbaren Unterlagen ergeben. Die Bezeichnung nachhaltig erweitert den gesetzlichen Einlagenschutz nicht.
Eine Institutsübersicht aktuell halten
Erstellen Sie eine Tabelle mit Konto, Marke, rechtlichem Institut, Guthaben und Sicherungssystem. Berücksichtigen Sie vorhandene Konten, bevor Sie ein weiteres Angebot vergleichen. Legen Sie Einlegerinformationsbogen und aktuelle Vertragsunterlagen dazu.
Prüfen Sie die Übersicht bei Änderungen des Instituts oder bei einer neuen Kontozuordnung erneut. Eine alte Liste kann nach organisatorischen Veränderungen unzutreffend werden. Dieser Artikel erläutert die allgemeine Prüfstruktur; er legt keine persönliche Verteilung Ihrer Einlagen fest und ersetzt nicht die aktuellen rechtlichen Angaben der beteiligten Banken.
Häufige Fragen
Gilt die Grundgrenze pro Konto?
Der gesetzliche Grundschutz knüpft an Einleger und Kreditinstitut an, nicht an die Anzahl der Konten.
Erweitert ein nachhaltiges Konto den Einlagenschutz?
Die Nachhaltigkeitsbezeichnung schafft keine zusätzliche gesetzliche Sicherungsgrenze.
Quellen und weitere Informationen
Checklisten und ausdrücklich gekennzeichnete Modellrechnungen sind eigene redaktionelle Aufbereitungen.