Regeln verstehen

EU-Taxonomie: Was sie Anlegern sagt – und was offenbleibt

Die EU-Taxonomie soll ökologische Wirtschaftstätigkeiten anhand festgelegter Kriterien einordnen. Für Anleger ist sie eine Informationsquelle, aber kein vollständiges Urteil über ein Unternehmen oder einen Fonds.

Herausgeber: Deutsch Marketing GmbH · Stand: · ca. 2 Minuten Lesezeit

Mit KI-Unterstützung erstellt · Hinweise zu möglichen Fehlern und zur Nutzung

Das Wichtigste

Taxonomiefähig bedeutet nicht automatisch taxonomiekonform. Prüfen Sie bei jeder Prozentangabe, was gemessen wird, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und welcher Anteil überhaupt erfasst ist.

In diesem Artikel
  1. Ein Klassifikationssystem für Tätigkeiten
  2. Fähigkeit und Konformität auseinanderhalten
  3. Die Bezugsgröße entscheidet
  4. Was eine niedrige Quote nicht automatisch bedeutet
  5. Für Anlageentscheidungen ergänzend verwenden

Ein Klassifikationssystem für Tätigkeiten

Die Taxonomie bezieht sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten und bestimmte Umweltziele. Dazu gehören Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresschutz, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt. Für die ökologische Einordnung sind weitere Voraussetzungen wie technische Kriterien, die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anderer Ziele und Mindestschutzvorgaben relevant. Einen Überblick bietet die Europäische Kommission zur EU-Taxonomie.

Daraus folgt für die praktische Prüfung: Ein Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen muss nicht in jeder Tätigkeit dieselbe Einordnung haben. Fragen Sie deshalb, auf welchen Teil sich eine Aussage bezieht.

Fähigkeit und Konformität auseinanderhalten

Taxonomiefähig ist eine Tätigkeit, wenn sie vom Klassifikationssystem erfasst wird. Taxonomiekonform ist sie erst, wenn sie auch die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt. Die Begriffe beschreiben also unterschiedliche Prüfschritte.

Fiktives Beispiel: Ein Unternehmen meldet einen hohen Anteil taxonomiefähiger Umsätze. Das sagt zunächst, dass viele seiner Tätigkeiten erfasst sind. Erst die zusätzliche Konformitätsangabe zeigt, welcher Anteil nach den Regeln tatsächlich die Anforderungen erfüllt. Die beiden Werte dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden.

Die Bezugsgröße entscheidet

Prüfen Sie, ob sich ein Wert auf Umsätze, Investitionsausgaben oder eine Fondsanlagequote bezieht. Ein hoher Anteil entsprechender Investitionen kann etwas anderes beschreiben als der heutige Umsatzmix. Auch Unternehmen und Fonds berichten nicht automatisch dieselbe Kennzahl.

Schreiben Sie deshalb zu jeder Zahl Einheit, Bezugsgröße, Stichtag und Datenquelle auf. Ein Prozentzeichen ohne diese Angaben vermittelt mehr Genauigkeit, als die Information tatsächlich bietet.

Was eine niedrige Quote nicht automatisch bedeutet

Nicht jede Tätigkeit ist in gleicher Weise erfasst, und Daten können fehlen. Ein niedriger ausgewiesener Wert ist deshalb nicht ohne Kontext mit „schädlich“ gleichzusetzen. Umgekehrt reicht eine hohe Quote nicht aus, um andere ökologische, soziale oder finanzielle Fragen für erledigt zu erklären.

Ein hilfreicher Vergleich fragt: Welche Tätigkeiten sind erfasst? Welche Informationen fehlen? Welche anderen Kriterien verwendet der Fonds zusätzlich? So vermeiden Sie, eine einzelne Kennzahl zu einem umfassenden Gütesiegel zu machen.

Für Anlageentscheidungen ergänzend verwenden

Die Taxonomie sagt nicht voraus, wie sich Kurse entwickeln oder ob ein Emittent seine Schulden bezahlt. Betrachten Sie daneben Kosten, Risikostreuung, Laufzeit und die konkreten Vertragsbedingungen. Prüfen Sie außerdem den aktuellen Stand der technischen Kriterien.

Die Abgrenzung zur Offenlegungsverordnung erläutert unser Beitrag über Artikel 8 und Artikel 9. Für den Gesamtvergleich hilft die Checkliste für grüne Geldanlagen.